Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 27.04.2021) www.GassiServiceRatingen.de 

1.Die Auftragnehmerin versichert den/die Hund/Hunde ordentlich und mit der im Verkehr
erforderlichen, angemessenen Sorgfalt zu betreuen sowie im Bedarfsfall ärztlich zu versorgen. 

2.Der Ort der Betreuung ist dem/der Auftraggeber/in bekannt und er/sie erklärt sich mit diesem 
einverstanden. 

3.Haftungsausschlüsse (§833, 834 BGB) 
Dem/Der Auftraggeber/in ist bekannt und bewusst, dass mehrere Hunde gleichzeitig von der Auftragnehmerin in Verwahrung genommen werden. Dabei kann es in Einzelfällen geschehen, dass es insbesondere zu
- Kratz und Bisswunden kommen kann
- Krankheiten zwischen den Tieren übertragen werden können.
- Parasiten wie z.B. Flöhe und/oder Zecken übertragen werden können.
Für diese und gleich gelagerte Obhutsrisiken wird jede Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Dem/Der Auftraggeber/in ist bekannt und bewusst, dass die Hunde mittels eines speziell für 
Hunde umgebauten Transporters zum Freilaufareal und zurück transportiert werden. Die gilt auch für die Gassi-Hunde, die zu Hause abgeholt und nach der Gassi-Zeit wieder zurück gebracht werden. Für Verletzungen des Hundes während des Transports oder bei Transportmittelunfall wird jede Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt.
            Sollte ein Hund, trotz Aufsicht, die Absperrung des Freilaufareals überwinden und entlaufen wird ebenfalls die Haftung der Auftragnehmerin für dieses Obhutsrisiko ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt.

4.Der Auftraggeber hat vor Beginn der Betreuung einen vollständigen Nachweis über eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung und eines Impfbuches zu erbringen und zukünftig dafür Sorge zu tragen, 
dass der/die Hund/e regelmäßig nachgeimpft werden. Hierfür ist unaufgefordert vom Tierhalter/in ein aktueller Nachweis vorzulegen. Die Auftragnehmerin ist vor Beginn über bekannte Krankheiten oder körperliche Beschwerden der Hunde zu informieren.

5.Die Betreuung der/des Hunde/s durch den Gassi-Service-Ratingen erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der/Die Hundehalter/in haftet für durch den zu betreuenden Hund verursachten 
Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

6.Tierärztliche Behandlungen können in Notfällen durch die Auftragnehmerin in Absprache mit der Auftraggeberin beauftragt werden. Die Kosten dafür trägt der/die Auftraggeber/in.

7.Dem/Der Auftraggeber/in ist bekannt, dass der Inhaber des Gassi-Service-Ratingen und seine 
Ehefrau für die Betreuung der Hunde verantwortlich sind.

8.Die Auftragnehmerin bietet ihre Dienstleistung wochentags in der Zeit von 8:00 – 19:00 Uhr an. 
Betreuung außerhalb dieser Zeiten bedarf persönlicher Absprache und ist mit einem Zuschlag zu den normalen Preisen von 2,00 EUR pro Mal/Tag versehen.

9.Alle Preise gelten ausschliesslich im Vorkassensystem. Wenn der/die Auftraggeber/in die 
bestätigte Urlaubsbuchung stornieren muss, dann fallen Stornierungsgebühren an, 50% bis zu 30 Tage vorher, 80% bis zu 14 Tage vorher, danach 100%.
Da nur 2 Urlaubsplätze angeboten werden sind 50% des Gesamtpreises als Anzahlung zu leisten – ansonsten verfällt die Reservierung.
Für die Absage fester Tages- oder Gassi-Betreuungen am selben Tag erfolgt keine Erstattung. Stornierungsgebühren werden erhoben, da die Auftragnehmerin nur eine bestimmte Anzahl von Betreuungsplätzen zur Verfügung hat und daher anderweitigen Interessenten absagen musste.

10.Der/Die Auftraggeber/in hat zu gewährleisten, dass die Auftragnehmerin die zur Betreuung 
benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Schlüssel an keine unbefugten Personen weiterzureichen. Die Auftragnehmerin übergibt die Schlüssel nach Aufforderung durch den/die Auftraggeber/in an diesen/diese zurück.

11.Für den Fall, dass das Tier nicht binnen 5 Tage nach dem vereinbarten Endtermin der 
Betreuungsdauer abgeholt wird, ist die Auftragnehmerin berechtigt das Tierheim zu verständigen.
Sollten der Auftragnehmerin durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der/die Auftraggeber/in, Tierhalter/in, Eigentümer/in.

12.Diese Vereinbarung gilt für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem/der 
Auftraggeber/in. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Wir verpflichten uns ihre persönlichen Daten gemäß den Datenschutzbedingungen der DSGVO zu bearbeiten. Weiteres auf unserer Website: www.GassiServiceRatingen.de

13.Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate und kann dann ohne Kündigungsfrist 
gekündigt werden.

14.Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein, wird dadurch der gesamte Vertrag nicht ungültig, 
sondern es tritt an die Stelle der zu ändernden Bedingung, eine solche, die dem gewollten Regelungszweck am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Ratingen

Gassi-Service-Ratingen Andreas Asche